Bikeleasing: Alles, was du wissen musst

Du interessierst dich dafür, ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen? Egal ob E-Bike, Rennrad, Lastenfahrrad oder klassisches Citybike – alle bei Fitstore24 erhältlichen Fahrradarten sind für das Bikeleasing geeignet!

So funktioniert Bikeleasing: Schritt für Schritt

Dank Bikeleasing haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihr Wunsch-Fahrrad oder E-Bike über den Arbeitgeber zu “mieten” und auch privat zu nutzen. Das geht ganz einfach:

  • Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem Leasinganbieter ab.
  • Der Arbeitnehmer wählt das individuelle Wunschfahrrad bei einem Fachhändler oder Online-Shop aus. Als österreichischer E-Bike Spezialist bietet dir Fitstore24 hier eine umfassende Auswahl der beliebtesten Marken und Modelle.
  • Der Arbeitgeber least das Fahrrad und stellt es dem Arbeitnehmer zur Verfügung.
  • Die monatliche Leasingrate wird vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen (Gehaltsumwandlung) oder als Zusatzleistung übernommen.
  • Nach Ende der Leasinglaufzeit kann das Rad zurückgegeben oder zum Restwert gekauft werden.

Das (E-)Bike gehört während der gesamten Leasingperiode dem Leasinganbieter. Wenn dir dein Wunsch-Fahrrad aber besonders viel Freude bereitet hat, kannst du es am Ende des Leasings kaufen.

 Leasing bei Fitstore24

Im Online-Shop von Fitstore24 kannst du ganz einfach eine Anfrage für das Bikeleasing an uns schicken. Lege dafür dein Wunschbike in den Warenkorb und klicke dort auf “Dienstradleasing - Anfrage”.

So einfach geht’s! In 6 Schritten zu deinem Dienstrad:

  • 1. Rad im Shop auswählen.

    Füge dein Traum-Fahrrad oder E-Bike mit deinem gewünschten, leasingfähigen Zubehör in den Warenkorb. Wähle den Button „Dienstradleasing-Anfrage“

  • 2. Leasing-Formular ausfüllen

    Fülle das Leasing-Formular aus, gib die notwendigen Informationen ein und sende uns deine Anfrage.

  • 3. Angebot wird erstellt

    Wir erstellen dein persönliches Leasing-Angebot. Bei Rückfragen kontaktieren wir dich.

  • 4. Digitale Freigabe

    Das Angebot von dir, deinem Arbeitgeber und deiner Leasinggesellschaft freigegeben.

  • 5. Versand oder Abholung

    Je nach Vorgabe deiner Leasinggesellschaft wird dein Fahrrad/E-Bike zu dir nachhause geschickt oder kann bei uns im Fitstore24-Store abgeholt werden.

  • 6. Übernahme bestätigen

    Nach Erhalt bestätigst du im Portal der Leasinggesellschaft die Übernahme. Halte deine Rahmennummer und Akkuseriennummer bereit.

Unsere Leasingpartner für Österreich

Unsere Leasingpartner für Deutschland

Welche Leasing-Modelle gibt es?

Arbeitgeber können dem Arbeitnehmer ihr Dienstrad entweder per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra zur Verfügung stellen:

  • Gehaltsumwandlung: Die Gehaltsumwandlung ist das beliebteste Modell des Dienstradleasings. Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer das Rad und behält als Gegenleistung einen Teil des monatlichen Bruttolohns in Höhe der Leasingrate ein. Hierdurch bekommen Arbeitnehmer sogar einen Steuervorteil, denn das zu versteuernde Einkommen sinkt um die Höhe der Leasingrate.
  • Gehaltsextra: Wenn der Arbeitgeber ein Dienstrad als Gehaltsextra stellt, übernimmt er die gesamten Leasingraten. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall keine Kosten.

Bike-Leasing: Auswirkung auf die Pension?

Wenn das Dienstrad per Gehaltsumwandlung geleast wird, zahlen Arbeitnehmer anteilig weniger Sozialversicherungsbeiträge in die Pensionskasse ein. Bei einem Dienstrad fällt diese Reduktion aber weit weniger drastisch aus als z. B. bei einem Firmenauto.

Bikeleasing: Win-Win für beide Seiten

Vom Bikeleasing profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Wichtige Vorteile für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können ohne großen Kostenaufwand mit ihrem neuwertigen Wunschrad auch privat fahren, denn die Privatnutzung ist seit 1.1.2020 vom Sachbezug befreit.

  • Steuerliches Ersparnis: Durch Gehaltsumwandlung kann das Ersparnis gegenüber einem Direktkauf bis zu 40 % betragen​.
  • Uneingeschränkte private Nutzung: Das Dienstrad kann sowohl beruflich als auch privat genutzt werden​.
  • Umfassender Versicherungsschutz: Das Leasingpaket enthält den Schutz gegen Diebstahl, Unfallschäden und weitere Serviceleistungen​.

Wichtige Vorteile für Arbeitgeber

Auch Dienstgeber profitieren seit 01.01.2020, da Diensträder (Fahrräder und E-Bikes mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 km/h) seitdem vorsteuerabzugsberechtigt sind.

  • Attraktivitätssteigerung des Unternehmens: Bikeleasing kann als attraktives Benefit für Mitarbeiter angeboten werden.
  • Senkung der Lohnnebenkosten: Bei der Gehaltsumwandlung reduzieren sich die Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitgeber​.
  • Geringer Verwaltungsaufwand: Das Leasingmodell erfordert nur eine einmalige Einrichtung und wird danach meist automatisiert abgewickelt​.

Selbstständig? Kein Problem!

Mit einem angemeldeten Gewerbe kannst du ein Fahrrad oder E-Bike über einen Leasinganbieter leasen und die Leasingraten als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Dies gilt sowohl für Selbstständige als auch für Freiberufler und Gewerbetreibende.

Wie viel kostet das Bikeleasing?

Mit diesem praktischen Bikeleasing-Rechner findest du mit wenigen Klicks heraus, wie hoch dein neues Nettogehalt inkl. Leasingrate ist.

Was passiert am Ende des Bike-Leasings?

Auch am Ende der Leasinglaufzeit gehört das Rad der Leasinggesellschaft. Als Arbeitnehmer kannst du dich nun entscheiden, ob du das Rad zu einem Restwert kaufen oder es wieder zurückgeben möchtest.

Sind Bikeleasing und ein Kauf auf Raten dasselbe?

Nein: Beim Bikeleasing wird ein Fahrrad oder E-Bike über den Arbeitgeber bei einem Leasinganbieter geleast und darf vom Arbeitnehmer dienstlich und privat genutzt werden. Bei der Ratenzahlung bzw. 0 %-Finanzierung kaufst du als Privatperson ein E-Bike und bezahlst die monatlichen Raten selbst.

Fahrrad von Fullbike.com sorgenlos leasen dank Rund-Umschutz

Eine Grundversicherung ist beim Bikeleasing Pflicht und ist ein fester Bestandteil des Vertrages. Das Dienstrad ist somit grundsätzlich vor Diebstahl und Schaden geschützt (zum ursprünglichen Wert). Das bedeutet, dass der Leasinggeber als Eigentümer das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt übernimmt, z. B. bei:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehlern
  • Einfacher Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehlern
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku

Das Rundum-Schutzpaket beim Bikeleasing enthält die Leistungen für Service und Instandhaltung

Optional kann das Versicherungspaket „Premium Plus“ mit weiteren Leistungen (in Bezug auf Verschleißteile) abgeschlossen werden.

Schon gewusst? Auch Zubehör kann geleast werden

In das Leasing kannst du alle Zubehörteile aufnehmen, die fest mit deinem Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad verbunden sind. Bis zu 15 % des Fahrzeugpreises darf Zubehör mit in das Leasing eingebunden werden. Textilbekleidung ist davon ausgeschlossen.

Häufig gestellte Fragen zum Bike Leasing

Was genau ist ein Dienstrad?

Ein Dienstrad (oder auch Jobrad) ist ein alltagstaugliches Fahrrad oder E-Bike (mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 km/h), das über den Arbeitgeber geleast wird. Der Arbeitgeber stellt dieses Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung, entweder mit oder ohne Kostenbeitrag des Arbeitnehmers.

Welche Fahrräder eignen sich als Dienstrad für das Bikeleasing?

Grundsätzlich sind alle Fahrradarten für das Dienstradmodell geeignet: Vom Citybike, Cruiser, Mountainbike, Trekkingrad, Rennrad oder Lastenrad kann so gut wie jedes Rad geleast werden, egal ob ohne oder mit Motor (gilt bis zu 25km/h Unterstützung). Meist gibt es jedoch einen Preisrahmen, in dem sich das Rad befinden muss.

Sind ein Dienstrad und Bikeleasing dasselbe?

Ja, es handelt sich um Synonyme. Mit einem Dienstrad bzw. Bikeleasing wird ein Fahrrad oder E-Bike über den Arbeitgeber geleast und monatlich abbezahlt.

Wie teuer darf ein Jobrad sein?

Typische Rahmen für die Kosten eines geleasten Rads betragen bei den meisten Leasinganbietern bei mindestens 750 € bis maximal 12.000 €. Wie teuer ein Dienstrad schlussendlich wirklich werden darf, bestimmt der Arbeitgeber.

Kann ich mit dem Dienstrad auch privat fahren?

Ja, das ist möglich, da in Österreich die Privatnutzung des Dienstrads seit 01.01.2020 vom Sachbezug befreit ist.

Kann ich als Privatperson ein Fahrrad leasen?

Grundsätzlich kannst du auch als Privatperson ein Fahrrad oder E-Bike monatlich abbezahlen (mit einem Ratenkauf). Du kannst es aber nicht von deinem monatlichen Bruttolohn abziehen und erhältst keine steuerlichen Vorteile. Daher handelt es sich in dem Fall nicht um ein klassisches Bikeleasing sondern um einen normalen Ratenkauf bzw. Konsumkredit.

Können auch reduzierte Fahrräder geleast werden?

Ja, du kannst auch vergünstigte Fahrräder und E-Bikes von Fitstore24 leasen - wir verrechnen hier jedoch bei Fahrrädern mit mehr als 10% Rabatt eine Bearbeitungsgebühr von 200€.

Darf meine Familie das Rad auch nutzen?

Grundsätzlich ja, dies sollte aber im Vorhinein mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.

Was passiert, wenn das geleaste Rad gestohlen wird?

Diebstahl ist im Versicherungsschutz des Leasinganbieters enthalten. In der Regel darfst du dir dann ein neues Wunsch-Fahrrad aussuchen.

Kann das Leasing vorzeitig beendet werden?

Ja, das kann aber mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Ist es möglich ein zweites Rad zu leasen?

Ja, das ist möglich, allerdings können Arbeitgeber die Anzahl der Diensträder auf eins pro Mitarbeiter beschränken.